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Fondsgebundene Rentenversicherungen erbringen die
Versicherungsleistung in Form von regelmäßig
wiederkehrenden Zahlungen - also in Form einer
monatlichen Rente. In der fondsgebundenen
Rentenversicherung wird diese wiederkehrende Zahlung bis
ans Lebensende fortgeführt.
Die fondsgebundene Rentenversicherung setzt auf die
Gewinne aus Aktiengeschäften. Bei der fondsgebundenen
Rentenversicherungen wird der Sparanteil Ihres
monatlichen Beitrags in einem oder mehreren
Investmentfonds angelegt - an deren Wertentwicklung Sie
teilnehmen. Machen die Aktien Gewinn, erhöht
sich die Versicherungsleistung aus der fondsgebundenen
Lebensversicherung. Verluste mindern Ihren
Leistungsanspruch.
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung zahlt der
Versicherer nach Ablauf der Aufschubzeit (Ansparzeit /
Beitragszahlungsphase) die vereinbarte Rente aus.
Während der Aufschubzeit wird das erforderliche Kapital,
aus dem später Ihre Rente finanziert werden soll, durch
laufende Beitragszahlung angespart.
Haben Sie die fondsgebundene Rentenversicherung ohne
zusätzliche Todesfallleistung abgeschlossen, handelt es
sich um eine reine Erlebensfallversicherung. Oft wird
aber zusätzlich zur Rentenleistung eine
Todesfallleistung, zum Schutz der Hinterbliebenen, in
die fondsgebundene Rentenversicherung eingeschlossen.
Das vermindert das Risiko des Versicherungsnehmers, dass
bei Tod ein großer Teil der Einzahlungen zugunsten des
Versicherungskollektivs verfällt.
Bei Tod gleich nach Rentenbeginn, zahlt der Versicherer
die Todesfallleistung entweder in Form einer einmaligen
Kapitalzahlung, oder in Form einer Rentenzahlung an die
Hinterbliebenen aus. Bei Vertragsabschluss wird für
diesen Fall eine Zeitdauer vereinbart, über die die
Rentenzahlung erfolgt - die sog. Rentengarantiezeit. Die
Dauer der Rentengarantiezeit kann je nach Eintrittsalter
zwischen 5 und 20 Jahren vereinbart werden. Der
Hinterbliebene hat gegenüber dem Versicherer anstelle
der Rentenzahlung alternativ den Anspruch auf Auszahlung
des Barwertes, der noch zu zahlenden Rente.
Bei Tod des Versicherten während der Aufschubzeit
erstattet der Versicherer - soweit vereinbart - die bis
dahin eingezahlten Beiträge. Das allerdings ohne
Verzinsung, aber einschließlich der, auf die Beiträge
entfallenen, Überschussbeteiligung.
Obwohl in der fondsgebundenen Rentenversicherung
grundsätzlich vereinbart wird, das die
Versicherungsleistung durch regelmäßig wiederkehrende
Leistungen erbracht wird, schließt das nicht aus, dass
die Rentenleistung auf Wunsch, mit einer bestimmten
Frist vor Beginn der Rentenzahlung, kapitalisiert werden
kann.
Kurz um: Die Fondsgebundene
Rentenversicherung!
Fondsgebundene Rentenversicherungen nutzen die die
Chancen am Aktienmarkt für für Sie aus und sichern bei
Tod gleichzeitig Ihren Leistungsanspruch ab.

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