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Bei der Pflegetagegeldversicherung wird das vereinbarte Pflegetagegeld unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten gezahlt.
Dabei ist das Pflegetagegeld meist nach Pflegestufen gestaffelt. Das heißt: In Stufe III erhalten Sie das volle Pflegetagegeld, in Pflegestufe II z. B. 70% des Pflegetagegeldes und in Stufe I z. B. 50 % des versicherten Pflegetagegeldes.
Die Pflegetagegeldversicherung ist auch bis ins hohe Alter abschließbar. Denn viele Versicherer verzichten auch ein Höchstaufnahmealter.
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