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Wenn Sie selbständig sind - oder als Angestellter mit Ihrem Gehalt über der Jahres-arbeitsentgeltgrenze (47.700 €) liegen, dürfen Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Sie genießen damit einen besseren Versicherungsschutz und haben Zugang zu allen Arten von Behandlungen und Therapien, die Sie als gesetzlich versicherte Person gar nicht in Anspruch nehmen könnten.
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