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Die Risikolebensversicherung ist eine sog. "abgekürzte" Todesfallversicherung, deren Leistung nur dann fällig wird, wenn die versicherte Person während der Vertragsdauer stirbt.
Die Beiträge sind wie bei jeder Todesfallversicherung bis zum Tod des Versicherten, spätestens bis zum Ablauf der Versicherung zu entrichten. Stirbt die versicherte Person nicht während der Vertragslaufzeit, sind bei Ablauf des Vertrages die eingezahlten Beiträge für die Risikotragung verbraucht.
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