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Wie lange ist es her, dass Ihr Liebling, zum Beispiel beim "Gassigehen", das letzte mal ausgebüchst ist? Was wäre, wenn er dabei einfach über eine Straße gelaufen wäre - und ein Autofahrer ihm hätte ausweichen müssen.
Tierhalter sind für die, durch ihren Liebling verursachten, Schäden in vollem Umfang verantwortlich. Für Schadensfälle die durch ein nicht erwerbsmäßig gehaltenes Tier verschuldet werden, kann Sie eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Die übernimmt dann solche Kosten.
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